Für eine Überprüfung der steuerlichen Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei gemeinnützigen Vereinen hat sich jetzt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingesetzt. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesfinanzministerium „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages „zur Kenntnis“ zu geben. In der Petition wird auf ein Schreiben des BMF an die obersten Finanzbehörden der Länder Bezug genommen. Danach dürfen bei kulturellen Betätigungen lediglich Spenden an Vereine, nicht aber Mitgliedsbeiträge steuerlich abgezogen werden. Kulturelle Betätigung dienen laut BMF-Definition in erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder und machen diesen auch geltwerte Vorteile zum Beispiel durch kostenlose Eintrittskarten zugänglich. Die Petenten kritisieren, dass diese Regelung kontraproduktiv für das bürgerliche Engagement vor allem im Kulturbereich sei. Bei der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung stellte das BMF klar, dass Fördervereine ihren Mitgliedern oft verbilligte Eintrittskarten oder andere Vorteile verschaffen würden. Es zieht daraus den Schluss, dass die Mitgliedsbeiträge der eigenen Freizeitgestaltung dienen würden und deshalb insgesamt steuerlich nicht abziehbar seien. Hingegen sei die Gewährung reiner Annehmlichkeiten (etwa eine jährliche Dankeschönveranstaltung nur für Mitglieder) unschädlich für die Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Lediglich finanzielle Vorteile wie etwa ermäßigte oder freie Eintrittskarten führten zur Nichtabziehbarkeit der Mitgliedsbeiträge. Die Mitglieder des Petitionsausschusses zeigten jedoch Verständnis für den Inhalt der Eingabe. Deshalb soll diese in die weiteren Überlegungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das bürgerliche Engagement einbezogen werden. In dem konkreten Einzelfall wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.
Ob sich zukünftig etwas zugunsten der Vereine ändert? Warten wir’s ab.