De in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangenen und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Dies gilt auch für die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nunmehr wieder eine Reihe von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen und somit allgemein anzuwenden. Eine Aufstellung dieser BFH-Entscheidungen kann im Internet-Angebot des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.