Alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommen-, Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung für 2005 verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Wem eine fristgerechte Abgabe nicht möglich ist, kann das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten, die in diesem Jahr im Regelfall bis zum 31.12 gewährt wird.
Wenn Sie mit der Fertigung Ihrer Steuererklärungen einen Angehörigen eines steuerberatenden Berufs beauftragt haben, gilt auch eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 31.12.