AO-Anwendungserlass

Das Bundesfinanzministerium hat Änderungen am Anwendungserlass zur Abgabenordnung vorgenommen. Diese betreffen insbesondere die Zuständigkeit von Finanzämtern im Rahmen der Erhebung der Bauabzugssteuer und bei der Umsatzsteuer.

Die Änderungen sind auch im Internet-Angebot des BMF zugänglich.

BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2006 – IV A 4 – S 0062 – 7/06 –

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