Das Bundesfinanzminsterium hat eine aktuelle Liste derjenigen Urteile des Bundesfinanzhofs vorgelegt, die im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden sollen.
In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger. Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.