Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey – Steuerauskünfte aus Jersey

Im Juli 2008 schlossen Deutschland und Jersey ein Steuerabkommen mit zwei steuerlichen Zielrichtungen: Ein Teil dieses Abkommens ist ein Doppelbesteuerungsabkommen, in dem anderen Teil verpflichteten sich beide Länger zu einer engeren Zusammenarbeit und insbesondere zur gegenseitigen Erteilung von Auskünften in steuerlichen Belangen.

Dieses Abkommen soll jetzt in zwei Gesetzen umgesetzt werden: zum einen mit dem Gesetz über den Auskunftsaustausch in Steuersachen und zum anderen mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften. Beide Gesetzesentwürfe hat die Bundesregierung heute beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Jersey soll die Doppelbesteuerung bei Alterseinkünften, bestimmten Bezügen aus öffentlichen Kassen sowie Unterhaltsleistungen für Studenten, Praktikanten und Lehrlingen zwischen Deutschland und Jersey vermeiden. Zudem schreibt das Abkommen für Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen der Vertragsparteien einen Fremdvergleichsgrundsatz vor.

Auskunftsaustausch in Steuersachen

Das Abkommen verpflichtet Jersey, den deutschen Steuerbehörden alle für die Besteuerung erforderlichen Auskünfte auf Ersuchen zu erteilen. Deutschland und Jersey verpflichten sich zudem, die Standards für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke umzusetzen, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden.

Wieder ein “Steuerparadies” weniger.

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