Einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama hat nun der Finanzausschuss zugestimmt. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21.11.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr1 zu.
Mit dem Abkommen soll geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.