Ergänzungsprotokoll zum deutsch-amerikanischen DBA ratifiziert

Das am 1. Juni 2006 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 ist mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 28. Dezember 2007 in Kraft getreten.

Im Mittelpunkt des Änderungsprotokolls stehen:

  • Der Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften. Damit wird die Mehrfachbesteuerung von Gewinnen vermieden.
  • Die gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen für steuerliche Zwecke, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat zu erleichtern.
  • Die Möglichkeit, Streitfälle zwischen den Steuerbehörden beider Staaten durch eine Schiedsstelle zu lösen. Damit werden Steuerpflichtige stärker vor Doppelbesteuerungen geschützt.

Die geänderten Vorschriften sind für die im Abzugsweg zu erhebenden Steuern erstmals auf Beträge anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 gezahlt oder gutgeschrieben wurden bzw. werden. Für die übrigen Steuern ist das Protokoll ab dem 1. Januar 2008 anzuwenden.

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