Mexikanische Unternehmenssteuer

Mexiko führt zum 1. Januar 2008 eine Unternehmensteuer zu einem einheitlichen Satz (Impuesto Empresarial a Tasa Única, IETU) ein. Durch einen Notenwechsel zwischen dem mexikanischen und dem deutschen Finanzministerium ist klargestellt worden, dass diese IETU als Steuer im Sinne des zwischen Deutschland und Mexiko bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens anerkannt wird.

Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 2. November 2007 – IV B 3 -S 1301-MEX/0 2007/0499908

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