Der Entwurf eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland wurde am 16.08.2011 in der liechtensteinischen Botschaft in Berlin paraphiert.
Das Doppelbesteuerungsabkommen soll die weitere Vertiefung der guten wirtschaftlichen Beziehungen fördern und die Zusammenarbeit in Steuerfragen zum beiderseitigen Nutzen weiter entwickeln, so das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben.
Die mögliche Schaffung von Verfahren für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein sowie eines möglichen Verfahrens für die Durchführung einer Besteuerung von Kapitaleinkünften mit Abgeltungswirkung wird nicht im Doppelbesteuerungsabkommen enthalten sein, sondern soll Gegenstand künftiger Gespräche über die Frage des Abschlusses eines gesonderten – vom Doppelbesteuerungsabkommen getrennten – Abkommens sein.
Die Paraphierung des Entwurfs des Doppelbesteuerungsabkommens markiert den formellen Abschluss der Verhandlungen, deren Aufnahme anlässlich des Abschlusses des Steuerinformationsaustauschabkommens vom 02.09. 2009 vereinbart worden war, mit dem ein Informationsaustausch in Steuersachen nach OECD-Standard eingeführt worden war. Die Unterzeichnung des DBA soll im Lauf des Jahres erfolgen.