Die Bundesregierung will das veraltete Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien ersetzen.
Die Bundesregierung hat daher den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14.11.2016 zur Änderung des Abkommens vom 13.07.2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1 eingebracht. Wie die Bundesregierung erläutert, ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen ist an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.