Dank des – wie auch immer zu wertenden – Ankaufes der Daten von angeblichen Steuersündern seitens der Bundesregierung ist die Frage der Selbstanzeige ein überall diskutiertes Thema.
Nun hat sich der Finanzausschuss mit dem Thema beschäftigt, ob der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden (!) Selbstanzeige heraufgesetzt werden sollte.
Die Bundesregierung erklärte am heutigen Tage im Finanzausschuß, daß der Zinssatz nicht heraufgesetzt werde. Die entsprechende Norm sei erst 2008 verändert worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung sei der Zinssatz unverändert bei 6 Prozent gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestrafung. Ziel der Zinserhebung auf Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige sei vielmehr der Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine verspätete Steuerzahlung entstehe. Pünktliche Steuerzahler hätten andernfalls Nachteile hinzunehmen, so die Bundesregierung.