Das „Abkommen vom 1. Dezember 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ ist zum 22. Dezember 2006 in Kraft getreten. Es löst das DBA mit der früheren UdSSR ab, das aufgrund einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Kirgisien aus dem Jahr 1992 bis dahin fortgalt.