Doppelbesteuerungsabkommen Weißrussland

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. September 2005“ ist zum 31. Dezember 2006 in Kraft getreten. Es löst im Verhältnis zwischen Deutschland und Weißrussland das DBA mit der früheren UdSSR ab, das aufgrund einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Weißrussland aus dem Jahr 1996 bis dahin fortgalt.

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