3-Objekte-Grenze I: Erbbaurechte

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs kein Objekt im Sinne der für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel wichtigen Drei-Objekt-Grenze.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Juli 2007 – X R 4/04

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