Die Bestellung eines Erbbaurechts ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs kein Objekt im Sinne der für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel wichtigen Drei-Objekt-Grenze.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Juli 2007 – X R 4/04