Abfärbewirkung im Sonderbetriebsvermögen

Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich des Gesellschafters einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft führen nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs – anders als Gewerbliche Einkünfte der Personengesellschaft selbst – nicht zu einer Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die Einkünfte der Gesellschaft im Gesamthandsbereich.

Derartige im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters erzielten gewerblichen Einkünfte führen daher nicht dazu, dass die freiberuflichen Einkünfte der Personengesellschaft als gewerblich umzuqualifizieren sind.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. Juni 2006 – XI R 31/05

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