Ansparabschreibungen für Selbständige

Im Rahmen der Ansparabschreibung des § 7g EStG dürfen Selbstständige, die in den nächsten zwei Jahren betriebliche Investitionen planen, unter bestimmten Voraussetzungen bereits heute 40% der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben verbuchen.

Soll diese Ansparabschreibung für mehrere geplante Investitionen in Anspruch genommen werden, empfiehlt es sich, diese in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen. Werden die Ansparrücklagen gemeinsam ausgewiesen, ist dies zwar zulässig (BMF-Schreiben, Az. IV A 6 – S 2183 b – 1/04), allerdings sind die geplanten Anschaffungen sind auf einem Extrablatt einzeln aufzuführen und zusammen mit der GuV-Rechnung beim Finanzamt einzureichen. Wird diese Anlage erst nach Aufforderung durch das Finanzamt vorgelegt, braucht die Ansparabschreibung dagegen steuerlich nicht mehr anerkannt zu werden.

FG Berlin – 1 K 2271/03

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