Das Bundefinanzministerium hat sein vier Jahre altes Rundschreiben zur Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen fortgeschrieben und nun auch Regelung für die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008 aufgenommen.
Baumschulen haben mit diesem Rundschreiben die Möglichkeit einer vereinfachten Gewinnermittlung.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. August 2006 – IV C 2 -S 2163 -3/06