Bauzeitzinsen und Investitionszulage

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Oktober 2006 – III R 73/05

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