Betriebsaufspaltung trotz Testamentsvollstreckung

Das Handeln eines Testamentsvollstreckers ist den Erben auch im Rahmen der Beurteilung der personellen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen zuzurechnen. Eine Dauervollstreckung hindert daher nicht die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche persönlichen Verflechtung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Juni 2008 – IV R 76/05

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