Das Bundesfinanzministerium hat die im Rahmen der Betriebsprüfung wichtigen Größenklassen für Betriebe (gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung BpO) mit Wirkung zum 1. Januar 2007 neu gefaßt. Ab 2007 gilt nun eine neue Zuordnungstabelle
Das Bundesfinanzministerium hat die im Rahmen der Betriebsprüfung wichtigen Größenklassen für Betriebe (gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung BpO) mit Wirkung zum 1. Januar 2007 neu gefaßt. Ab 2007 gilt nun eine neue Zuordnungstabelle
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