Betriebskapitalgesellschaft und wesentliche Betriebsgrundlagen

Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i.S. von § 16 EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Juli 2007 – X R 49/06

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