Eigenheimzulage bei Hofübergabe

Anschaffungskosten einer Wohnung durch Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge liegen auch dann vor, wenn die im Privatvermögen gehaltene Wohnung zu einem Hof i.S. der HöfeO gehört. Daher besteht auch für eine solche Hofübergabe grundsätzlich ein Anspruch auf die Eigenheimzulage.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. September 2006 – IX R 25/06

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