Eintritt einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft

Tritt eine GmbH einer (bereits bestehenden) Kommanditgesellschaft als Komplementärin ohne Verpflichtung zur Leistung einer Einlage bei, werden hierdurch nicht die Bewertungswahlrechte des § 24 UmwStG eröffnet.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20. September 2007 – IV R 70/05

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