Formular EÜR 2006

Das Bundesfinanzministerium hat das Formular für 2006 für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie eine Ausfüllanleitung veröffentlicht.

Dieses Formular ist von allen Selbständigen und Gewerbetreibenden zu verwenden, die nicht bilanzieren, sondern ihren Gewinn durch eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.
Nur wenn die Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, akzeptiert die Finanzverwaltung anstelle des ausgefüllten Vordrucks EÜR auch eine formlose Gewinnermittlung .

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