Investitionszulagegesetz 2007

Die Europäische Kommission hat gestern das Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2007 genehmigt. Mit der Genehmigung tritt das InvZulG 2007 in Kraft.

Damit kann die Förderung von Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Investor nach dem 20. Juli 2006 begonnen hat, in den neuen Ländern und Teilen des Landes Berlin in den Jahren 2007 bis 2009 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden. Die Investitionszulage beschränkt die Förderung als regionale Beihilfe auf das verarbeitende Gewerbe sowie die produktionsnahen Dienstleistungen. Daneben wird erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe gefördert.

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