Investitionszulagengesetz 2007

Die EU-Kommission hat das Investitionszulagengesetzes 2007 genehmigt, das damit wie geplant in Kraft treten kann.

Das Investitionszulagengesetz ist ein Förderinstrument, mit dem in den neuen Ländern Anreize für zusätzliche Unternehmensinvestitionen gesetzt werden sollen. Das bis 2009 befristete Investitionszulagengesetz 2007 nutzt die Förderspielräume des EU-Rechts, um Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern und Teilen Berlins zu sichern und zu schaffen. Gefördert werden betriebliche Investitionen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter mit 15% der förderfähigen Kosten. Dabei können erstmals auch Investitionen im Beherbergungsgewerbe gefördert werden.

Das Investitionszulagengesetz 2007 ergänzt in den neuen Ländern die Investitionsförderung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘. Das jährliche Fördervolumen wird rund 580 Mio. Euro betragen

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