Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)“ vorgelegt. Darin werden nicht nur die steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft geregelt, sondern „nebenbei“ auch noch eine Reihe weiterer steuer?rechtlicher Vorschriften geändert. Daneben bringt das SEStEG noch die EU-Verschmelzungsrichtlinie in Deutschland zur Anwendung. Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen vier Ziele:
1. Verbesserung der Standortattraktivität
Das SEStEG soll künftig grenzüberschreitende Umwandlungen ermöglichten und dadurch den Unternehmen die freie Wahl der Rechtsform ermöglichen. Damit wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, Unternehmen wieder in Deutschland anzusiedeln, hier zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen.
2. Ausweitung deutscher Besteuerungsrecht
Durch das SEStEG sollen Besteuerungsrechte ausgedehnt und damit die Steuerbasis in Deutschland ausgeweitet werden. Zurzeit besteht die unbefriedigende Situation, dass die Sicherstel?lung des deutschen Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten verstreut in Einzelsteuergesetzen geregelt ist – oder gar nur auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beruht, die durch Verwaltungsanweisungen umgesetzt werden muss. Diese Regelungen werden nunmehr systematisch zusammengefasst.
Außerdem sollen deutsche Besteuerungsrechte in den Fällen der Verlagerung von Vermögen in das Ausland dadurch gesichert werden, dass eine sofortige Besteuerung der stillen Reserven erfolgt.
3. Verlustübergänge bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
Bei grenzüberschreitenden Umwandlungen sollen Verluste einer Kapitalgesellschaft nicht mehr auf eine andere Körperschaft übergehen können. Vor dem Hintergrund aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ein Schutz aufgebaut werden vor dem Import von Verlusten durch grenzüberschreitende Umwandlungen.
4. Anpassung an EU-rechtliche Entwicklungen
Schließlich soll das deutsche Steuerrecht an neuere EU-rechtliche Entwicklungen im Gesellschafts- und im Steuerrecht angepasst werden. Insbesondere soll die aktuelle Fusionsrichtlinie (FRL) umgesetzt und die so genannte Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst werden.