Verleger als Liebhaber?

Ist die Aufnahme der Verlagstätigkeit für nur einen Schriftsteller private Liebhaberei oder aber eine steuerlich beachtliche gewerbliche Tätigkeit? Die Lösung des Bundesfinanzhofs in einem Fall, in dem es um den Abzug von Verlusten aus einer solchen Tätigkeit ging:

Beruht die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen, so sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die gewerbliche Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können.

Als betriebsspezifische Anlaufzeit bis zum Erforderlichwerden größerer Korrektur- und Umstrukturierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weniger als fünf Jahren nur im Ausnahmefall in Betracht kommen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Mai 2007 – X R 33/04

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