Wesentliche Beteiligung und Auflösungsverlust

Die Wesentlichkeit einer Beteiligung ist für die Berücksichtigungsfähigkeit eines Auflösungsverlustes i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b, Abs. 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/ 2002 veranlagungszeitraumbezogen zu beurteilen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. Mai 2008 – IX R 62/05

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