Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 38/03
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