Wohnen Eltern mit ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber beide in der Schweiz, stehen ihnen nach Auffassung des Bundesfinanzhofs Leistungen für ihre Kinder nur nach dem in der Schweiz geltenden Recht zu. Ein Anspruch auf die Differenz zwischen dem in der Schweiz gezahlten und dem höheren deutschen Kindergeld besteht nicht.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. März 2006 III R 41/05