Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde bei den Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte/Betrieb eine Systemänderung vorgenommen. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nunmehr der Privatsphäre zugerechnet, allerdings können Fernpendler („zum Ausgleich von Härtefällen“) ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale – wie bisher – in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro bleibt unverändert bestehen.
Zu den Problemen dieser Neuregelung hat jetzt das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben Stellung genommen.