Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Eigentlich selbstverständlich, aber der Bundesfinanzhof mußte es nochmals ausurteilen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Januar 2007 – VI R 8/05