Gehaltszufluß bei einer Direktversicherung

Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juli 2005 – IX R 7/05

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!