Das Halbeinkünfteverfahren erfasst nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG auch die Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts. Es verstößt hierbei nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gegen das Nettoprinzip, wenn nach § 3c Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz EStG dem halben Veräußerungspreis die Anschaffungskosten nur zur Hälfte gegenüberzustellen sind.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Oktober 2005 – IX R 15/05