Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen. Sagt der Bundesfinanzhof.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. April 2006 IX R 24/04