Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungenund Handwerkerarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a EStG bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Hierzu hat das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungserlass ausführlich Stellung genommen.
Bundesminsterium der Finanzen, Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 3. November 2006 – IV C 4 – S 2296b – 60/06