Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin

Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG abziehbar.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. Mai 2008 – III R 23/07

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