Kindergeld trotz Teilzeitarbeit des Kindes

Geht ein volljähriges Kind, das im Übrigen die Kindergeld-Voraussetzungen erfüllt, einer Teilzeiterwerbstätigkeit von 20 Stunden in der Woche nach, besteht weiterhin eine typische Unterhaltssituation, die es rechtfertigt, für das Kind Kindergeld zu gewähren, sofern die Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen. Die Höhe der von dem Kind erzielten Einkünfte und Bezüge ist für die Beurteilung, ob eine die Berücksichtigung als Kind ausschließende Vollzeiterwerbstätigkeit anzunehmen ist, nicht entscheidend.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. Februar 2006 – III R 82/03

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