Pauschbetrag für im Ausland lebendes behindertes Kind

Ein Pauschbetrag nach § 33b Einkommensteuergesetz für ein behindertes Kind kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht nach auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. Juni 2005 – III R 15/04

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