Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Rentenzahlung einkommensteuerlich als dauernde Last berücksichtigungsfähig ist, geändert. Nunmehr steht dem Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last nicht (mehr) entgegen, dass der Begünstigte durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis existenzsicherndes Vermögen aus der Erbmasse erhält.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Oktober 2007 – X R 14/06