Bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen. Steuerlich kann also auch ein zivilrechtlich nichtiger Vertrag noch anerkannt werden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Juni 2006 – IX R 4/04