Werbungskosten durch Schadstoffgutachten

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Juli 2007 – IX R 2/05

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