Ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird regelmäßig nicht gewährt, wenn die Eltern zusammenleben. Diese Nichtbegünstigung zusammenlebender Eltern durch Versagung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende begegnet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Oktober 2006 – III R 4/05