Gewerbeertragskürzung bei Betriebsverpachtung

Bei einer Betriebsverpachtung ist nach einem Urteil des BFH § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich nicht anzuwenden, dem Steuerpflichtigen steht also nicht der erweiterte Kürzungsbetrag beim Gewerbeertrag zu.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Juni 2005 – VIII R 3/03

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