Gewerbesteuerbefreiung auch für Besitzpersonenunternehmen

Die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens.

Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. März 2006 – X R 59/00

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