Unternehmenssteuerreformgesetz im Bundestag verabschiedet

Das Unternehmensteuerreformgesetz ist gestern im Bundestag verabschiedet worden. Dabei hat das Gesetz noch einige Änderungen erfahren:

  • So liegt die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags jetzt bei 235.000 Euro.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies soll Unternehmen begünstigen, die hohe Investitionen tätigen.
  • Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht der Städte und Gemeinden erhalten und seine Bemessungsgrundlage wird nochmals verbreitert.
  • Bei der Abgeltungsteuer wird der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben.

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