Das Unternehmensteuerreformgesetz ist gestern im Bundestag verabschiedet worden. Dabei hat das Gesetz noch einige Änderungen erfahren:
- So liegt die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags jetzt bei 235.000 Euro.
- Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies soll Unternehmen begünstigen, die hohe Investitionen tätigen.
- Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht der Städte und Gemeinden erhalten und seine Bemessungsgrundlage wird nochmals verbreitert.
- Bei der Abgeltungsteuer wird der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben.