Die von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte mindern den Gewinn des Betriebes gewerblicher Art. Mit dieser Entscheidung zugunsten eines Betriebs des Dualen Systems Deutschland hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 6. November 2007 – I R 72/06