Nach dem bereits Ende 2005 angekündigten Gesetzgebungsvorschlag zur gemeinsamen Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer in der EU hat jetzt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten ein Arbeitsdokument zur Ausgestaltung einer zukünftigen Richtlinie zukommen lassen. Die Rechtsgrundlage der Richtlinie soll danach Art. 94 EG sein. Die Bemessungsgrundlage muss richtlinienintern definiert werden.
Betroffene der zukünftigen Richtlinie sind allgemein europaweit tätige Unternehmen, die der Körperschaftssteuer oder vergleichbaren Steuern unterfallen. Sie können für die Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftssteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) optieren.
Das Welteinkommen soll bei in Europa ansässigen Unternehmen die Grundlage für die Ermittlung der Körperschaftssteuer sein und europäische Einkünfte bei Unternehmen aus Drittstaaten. Die Richtlinie soll aber Möglichkeiten der Verhinderung einer Doppelbesteuerung vorsehen.
Das Arbeitsdokument behandelt ausführlich die Bemessungsgrundlagen, wobei es zwischen konsolidierten und nicht konsolidierten Unternehmen unterscheidet. Die Veröffentlichung beschäftigt sich noch nicht mit der Aufteilung der Steuer zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten und der Anwendung auf Finanzinstitute. Der endgültige Richtlinienvorschlag wird erst für Juli 2008 erwartet.